Erforderliche Vollmachten


Um ohne Einschränkungen für Sie tätig werden zu können, benötige ich zwei Vollmachten.

Formularbasierte Vollmacht der Finanzverwaltung [VASt-Vollmacht ]:
(für jede Person ist ein eigenes Formular erforderlich)
Für allgemeine Zwecke hat die Finanzverwaltung ein eigenes Formular entwickelt, das die wesentlichen Aspekte abdeckt. Insbesondere ist diese formularbasierte Vollmacht Voraussetzung dafür, dass der Steuerberater Zugriff auf Daten erhält, die von unterschiedlichen Stellen an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. Hierunter fallen etwa Angaben zu LSt-Bescheinigungen, zu Riester-Verträgen, zu den üblichen Kranken- und Rentenversicherungsdaten., etc. Diese Vollmachten werden, sobald der Steuerberater sie erhalten hat, in die sog. Vollmachtsdatenbank beim Bundeszentralserver eingepflegt; von dort erhalten Sie dann die Mitteilung darüber, dass der Zugriff auf Ihre beim Finanzamt gespeicherten Daten beantragt wurde. Wenn Sie gegen dieses Schreiben keinen Widerspruch einlegen, erhält der Steuerberater ca. vier Wochen danach eine Mitteilung der Finanzverwaltung, dass er nun auf die Daten zugreifen darf. Die Vollmacht gilt bis zu deren Widerruf.

Kanzleieigene Vollmacht, zusätzlich zur VASt-Vollmacht:
Im Rahmen der Bearbeitung eines Steuermandats ergeben sich häufig Fragen, die am effektivsten direkt mit den entsprechenden Stellen abgeklärt werden sollten, allerdings hat der Fiskus im VASt-Formular nur seine eigenen Belange bedacht. Dass ein Mandat zahlreiche andere Aspekte betrifft, z.B. auch solche der Buchhaltung oder der Lohnabrechnung, und dass auch häufig Rückfragen zu halten sind bei Banken, Rentenversicherung, Krankenversicherungen, Arbeitsämtern, u.s.w. ist für den Fiskus unwichtig. Zum reibungslosen Ablauf ist deswegen eine zusätzliche Vollmacht erforderlich, die all diese ergänzenden Aspekte ebenfalls berücksichtigt.


Bitte füllen Sie die Vollmachten aus und leiten Sie die Formulare unterschrieben an mich weiter.

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