Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Einheitsbewertung, die noch auf veralteten Zahlen beruhte, für verfassungswidrig erklärt. Mit der beschlossenen Reform der Grundsteuer soll die unterschiedliche Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken beseitigt werden, ohne die durch die Kommunen erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Grundlage für die Neubewertung sind die Wertverhältnisse zum 01.01.2022, die die Basis für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 darstellen.
Für die Neubewertung gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Bebauung des Grundstücks bzw. der Art der Nutzung. Neben dem sogenannten Bundesmodell haben mehrere Bundesländer mit eigenen Grundsteuergesetzen davon abweichende Bewertungsregelungen beschlossen.
Die Finanzverwaltung fordert eine verpflichtende Abgabe dieser Erklärungen im Zeitraum 01.07.2022 - 31.10.2022. Allerdings hat nach heutigem Stand (24.06.2022) die Finanzverwaltung immer noch nicht alle Voraussetzungen geschaffen, damit die ersten Steuererklärungen tatsächlich schon ab 1.7.2022 eingereicht werden können. Es fehlen immer noch Abrufmöglichkeiten bzgl. diverser Daten, die die Gutachterausschüsse per 1.7.2022 zur Verfügung stellen sollten. Auch hat die Finanzverwaltung noch nicht einmal die Softwareschnittstelle definiert, nach der die Daten letztlich übertragen werden sollen. Aus diesem Grund können auch die Softwarehersteller noch keine vollständigen Programme liefern. Deswegen ist damit zu rechnen, dass die ersten Steuererklärungen wahrscheinlich erst frühestens Mitte Juli 2022 eingereicht werden können.
Um keine Zeit zu verlieren und damit die Daten frühzeitig erfasst und vorbereitet werden können, sollten Sie ---sofern Sie die Steuererklärungen vom Steuerberater erledigen lassen wollen--- die Datengrundlagen für die Steuererklärungen im Laufe des Juli 2022 beim Steuerbüro abgeben. Da die Bearbeitung nach dem Prinzip "first in, first out" erfolgt und weil das Aufkommen der zu erstellenden Steuererklärungen für diesen kurzen Abgabezeitraum extrem hoch sein wird, ist die frühestmögliche Abgabe der erforderlichen Unterlagen sehr zu empfehlen. Je später die Unterlagen eingereicht werden, um so weniger kann eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen garantiert werden.
Welche Angaben werden benötigt?
Hier finden Sie die entsprechenden Checklisten für Ihr/e Grundstück/e.
Bitte nutzen Sie je Grundstück und je Bundesland (in dem sich das Grundstück befindet) und der jeweiligen Nutzungsart die entsprechende, separate Checkliste zur Erfassung der erforderlichen Angaben.
Checkliste Grundsteuer für Baden-Württemberg
Checkliste Grundsteuer für das Bundesmodell gesamt
Checkliste Grundsteuer für das Bundesmodell Ein- und Zweifamilienhäuser, oder Wohneigentum
Checkliste Grundsteuer für das Bundesmodell Mietwohngrundstücke
Checkliste Grundsteuer für das Bundesmodell Nichtwohngrundstücke
Checkliste Grundsteuer für das Bundesmodell unbebaute Grundstücke
Checkliste Grundsteuer für Bayern, Niedersachsen, Hamburg Hessen (bebautes Grundstück)
Checkliste Grundsteuer für Bayern, Niedersachsen, Hamburg Hessen (unbebautes Grundstück)
Checkliste Grundsteuer für Bayern, Niedersachsen, Hamburg Hessen (gesamt)