Beschränkungen
Auch für das Steuerbüro gilt, dass es am effektivsten und damit für seine Mandanten am besten arbeitet, wenn es sich auf seine Stärken konzentriert. Aufgrund des gigantischen Umfanges des Steuerrechts kann man bei der vorhandenen Kanzleigröße alle Rechtsgebiete in allen Facetten nicht bearbeiten. Dazu bedürfte es einer Vielzahl an Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Anwälten und weiterem Fachpersonal. Die universale Beratung über alle Branchen, Größen und Gesellschaftsformen hinweg können deswegen fast nur noch die 'Big Four' bieten, die mit Hundertschaften von Beratern aufwarten können. Ob jedoch die Beratung und Dienstleistung, Kundennähe, Individualität und persönliche Betreuung nur wegen der Größe des Beratungsunternehmens für "kleine" Betriebe besser ist, sei dahin gestellt und darf durchaus bezweifelt werden. Was für börsennotierte Unternehmen gut und notwendig ist, muss für "kleine" Betriebe nicht unbedingt sinnvoll sein.
Das Steuerbüro Neuwirth ist spezialisiert auf "kleine" Betriebe. Dabei spricht die Legaldefinition z.B. von einer GmbH als "klein", wenn folgende Größenmerkmale vorliegen ( 267 HGB):
1. Bilanzsumme bis € 4.840.000 (nach Abzug eines eventuellen Fehlbetrages)
2. Umsatz bis € 9.680.000 (in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag)
3. maximal 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (Vollzeitkräfte)
Des weiteren liegen die Stärken des Steuerbüros bei Freiberuflern, Einzelunternehmen, GmbHs, oHGs und Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
Wenn Ihr Betrieb die genannten Größenkriterien nicht überschreitet und dazu noch den präferierten Rechtsformen angehört, dann sind Sie bei uns völlig richtig. Betriebsgröße und Kanzleigröße passen dann optimal zusammen und seitens des Steuerbüros ist eine individuelle, persönliche Betreuung gewährleistet. So macht dann gemeinsames Arbeiten auch Freude und trägt am besten zum Erfolg Ihres Unternehmens bei.