Kleinunternehmen
Zu den "Klein"unternehmen gehören steuerrechtlich gesehen solche Unternehmen, die bestimmte Größenordnungen nicht überschreiten. Zu diesen Kleinunternehmen zählen i.d.R. Gewerbebetriebe, selbständig tätige Personen und Freiberufler, also Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, beratende Ingenieure, u.a.
Kleinunternehmer haben schon genug damit zu tun, dass ihr Geschäft läuft. Dennoch ist die zuverlässige Aufbereitung der Unternehmenszahlen unerlässlich. Die Erfahrung zeigt hier, dass man am sichersten zum Ziel kommt, wenn man sich genau auf das konzentriert, was man am besten kann. Deshalb sollten Sie sich intensiv um Ihr operatives Geschäft kümmern und sich nicht mit Verwaltungsarbeit verzetteln. Erörtern Sie die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro und versuchen Sie gezielt, die erforderlichen Verwaltungsarbeiten dorthin auszulagern. So gewinnen Sie Zeit für Ihre produktive Arbeit und können sich darauf verlassen, dass das 'backoffice' funktioniert.
Das Steuerbüro erledigt die laufende Buchhaltung und die Lohnabrechnungen, sorgt für pünktliche Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen und erstellt jährlich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanz mit GuV-Rechnung nebst allen erforderlichen Steuererklärungen. Ganz nebenbei hat der Steuerberater ein Auge auf die Geschäftszahlen und kann ggf. Hinweise geben und beratend zur Seite stehen.