Personengesellschaften
Sobald sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um eine gemeinsame Geschäftsidee zu realisieren, entstehen Personengesellschaften. Von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), über die offene Handelsgesellschaft (oHG) bis zur Kommanditgesellschaft (KG) spannt sich der übliche Rahmen. Jede Gesellschaftsform hat ihre Vor- und Nachteile.
Wir beraten Sie hier von Anfang an. Bereits die Frage, wie Gesellschaftsverträge zu gestalten sind, ist von großer Bedeutung. Dass hier die Bürogemeinschaft mit der Anwaltskanzlei Korell & Kollegen hilfreich ist, versteht sich von selbst.
Wir begleiten Sie aber auch beratend und als Dienstleister während des gesamten Geschäftsprozesses. Durch Optimierung der Arbeitsteilung zwischen Betrieb und Steuerbüro können Tätigkeiten gezielt dort erledigt werden, wo es am effektivsten geschieht. So können etwa die Debitorenbuchungen bereits im Betrieb aus der Fakturierung heraus erzeugt und elektronisch dem Steuerbüro zur Verfügung gestellt werden, während das Steuerbüro z.B. das Mahnwesen und den Zahlungsverkehr erledigt. Die heutigen Kommunikationsmöglichkeiten bieten außerdem einen schnellen Datenaustausch, so dass man stets am Puls der Zeit bleiben kann, gut informiert ist und deswegen sein Geschäft auf der Grundlage zuverlässiger Daten gut führen kann.
Wenn Sie eine besondere Art der Zusammenarbeit via Cloudlösungen suchen, so wollen Sie sich bitte auf unserer Seite ADDISON One-Click informieren.
Selbstverständlich erstellen wir auch den Jahresabschluss, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Feststellungserklärungen für Sie. Gerne erstellen wir auch für jeden der Gesellschafter die Einkommensteuererklärungen gleich mit. Alles aus einem Guss.
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