Prüfung von Steuerbescheiden
Statistisch gesehen sind annähernd ein Viertel aller Steuerbescheide fehlerhaft. Nicht immer muss ein Fehler zu großen Abweichungen gegenüber den Werten in der Steuererklärung führen. Häufig sind die Abweichungen so gering, dass es sich kaum lohnt, deswegen Einspruch einzulegen.
Allerdings können die Ergebnisse einer Festsetzung zwar rechnerisch beim Wert der selbst berechneten Steuerfestsetzung liegen, weil größere Abweichungen zu Ungunsten des Steuerpflichtigen einen ähnlichen Umfang haben wie Abweichungen zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Und schließlich gibt es Bescheide, die ganz deutlich vom vorausberechneten Ergebnis abweichen.
Für den Laien sind Fehler in Steuerbescheiden nur schwer erkennbar. Nicht selten haben fehlerhafte Steuerbescheide sogar Auswirkungen auf spätere Jahre und führen erst dann zu Nachteilen für den Steuerpflichtigen.
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und nehmen ggf. Ihre Interessen wahr, damit die Steuerfestsetzung nicht zu Ihrem Nachteil sondern korrekt erfolgt. Die Prüfung eines Steuerbescheids verursacht nur geringe Kosten, dient jedoch dazu, negative Folgen für Sie zu vermeiden. Wir empfehlen deshalb jedem Steuerpflichtigen, seine Steuerbescheide genau zu prüfen oder von Angehörigen der steuerberatenden Berufe prüfen zu lassen. Gerne werden wir auch für Sie tätig.