Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Um Steuergerechtigkeit walten zu lassen, kontrolliert der Fiskus in regelmäßigen Abständen die Betriebe und prüft, ob die Bücher ordentlich geführt und die sich nach Recht und Gesetz ergebenden Steuern auch vollumfänglich abgeführt wurden. Deshalb stellt eine steuerliche Außenprüfung stets eine kritische Situation dar, denn einerseits hat man selbst versucht, die Steuerbelastung zu mindern, während der Betriebsprüfer die Schwachstellen und Fehler sucht, um für den Fiskus zusätzliche Mittel frei zu machen.
Es ist nicht verwunderlich, dass erfahrungsgemäß fast jede Betriebsprüfung zu Steuernachzahlungen führt. Das liegt daran, dass das Steuergesetz so außerordentlich kompliziert und die Grenzen oft nur verschwommen sind. In dem Versuch sich an die konturenlosen Grenzen heranzutasten, überschreitet man diese Grenzen manchmal. Sie werden jedoch, wenn Sie z.B. im Straßenverkehr unterwegs sind, auch nicht 100 Meter vor einer roten Ampel anhalten, nur um ganz sicher zu sein, nicht über Rot zu fahren. Nein, Sie werden bis an die weiße Linie heranfahren und manchmal kommen Sie vielleicht erst etwas danach zum Stehen.
Wichtig ist es, bei einer Prüfung gut vorbereitet zu sein. Hat man seine Pflichten stets erfüllt und seine Arbeit ordentlich getan, hat man nichts zu befürchten. Eine überschaubare Nachzahlung kann sich durchaus ergeben, denn in den meisten Fällen sind es Beträge, die ansonsten ohnehin schon in den Vorjahren hätten bezahlt werden müssen. Im übrigen ist auch ein Prüfer nicht allwissend und hat dennoch seinen Job zu erledigen. Dass dabei zunächst unterschiedliche Betrachtungsweisen vorherrschen ist angesichts der konträren Interessenlage völlig normal. Durch ruhige, sachliche Erörterung der Sachverhalte können gleichwohl in vielen Fällen Ergebnisse erzielt werden, die beiden Seiten gerecht werden.
Das Steuerbüro Neuwirth unterstützt Sie bei Betriebsprüfungen. Es richtet den digitalen Datenzugriff nach GDPdU-Vorgaben ein, stellt die erforderlichen Daten und Unterlagen für den Prüfer zusammen, erstellt Schriftsätze zur Klärung der Sachverhalte und steht dem Prüfer und dem Mandanten stets für Fragen bzw. deren Klärung zur Verfügung. In zahlreichen Fällen stellt es dem Prüfer einen Arbeitsplatz in eigenen Kanzleiräumen zur Verfügung, damit die Prüfung reibungslos und zügig ablaufen kann.