Vertretung vor Finanzgerichten
Pro Jahr gibt es in Deutschland zwischen 8.000 und 10.000 offene Finanzgerichtsverfahren. Dies lässt den Schluss zu, dass nicht in jedem Einspruchsverfahren Einigkeit erzielt wird. Das Steuerrecht ist zu umfangreich und kompliziert, als dass man jeden Fall bereits in der außergerichtlichen Ebene einvernehmlich lösen könnte.
Können sich also beim Einspruchsverfahren die Parteien nicht einigen, steht das Finanzgerichtsverfahren offen. Innerhalb der vorbestimmten Frist ist beim Finanzgericht Klage zu erheben. Dazu sind einige formelle Bedingungen zu erfüllen, über ordnungsgemäße Vollmachterteilung bis zum formell korrekten Klageschriftsatz. Bereits in dieser Phase lauern einige Tücken, denn wenn ein formeller Fehler unterläuft, wird die Klage zurück gewiesen.
Im Finanzgerichtsverfahren muss ausführlichst recherchiert werden, die Begründungen müssen bestens ausformuliert sein und ggf. muss in mündlicher Verhandlung der Rechtsstandpunkt nachvollziehbar und fundiert erläutert werden können. Das Steuerbüro war bis dato nur in wenige Finanzgerichtsverfahren eingebunden. Die Erfolgsquote lag hierbei statistisch gesehen zwar bei 100%, aber dies kann keinerlei Aussage bedeuten für zukünftige Verfahren, denn jedes Verfahren entwickelt seine eigene Dynamik und Sie wissen es ja selbst: auf hoher See und vor Gericht kann man nicht sicher sein, was passiert und wie es ausgeht...
Dass das Steuerbüro Neuwirth mit den Rechtsanwälten Betzga&Korell in Bürogemeinschaft arbeitet, bietet für den Fall von FG-Verfahren einen großen Vorteil. Rechtsanwaltliches Know-How für die formellen Gerichtsabläufe und steuerrechtlicher Sachverstand finden sich unter einem Dach, um sich gemeinsam für Ihren Erfolg einzusetzen. Das beste Verfahren ist zwar jenes, das nie geführt werden muss, aber wenn es doch einmal unvermeidbar wird, stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite.