Datenschutz
Das Steuerbüro Neuwirth kann seine mandatsbezogenen Aufträge nur erfüllen, wenn die dazu erforderlichen Daten in der EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Mitteilung Ihrer personenbezogenen und sonstigen Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Daten speichern und für Zwecke der Auftragserfüllung elektronisch verarbeiten. Diese Daten werden mindestens so lange aufbewahrt, bis einschlägige Verjährungs- und/oder Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, höchstens aber 15 Jahre. Die Aufbewahrungsdauer gilt immer gerechnet von der letzten Datenverarbeitung für ein Veranlagungsjahr. Ihre Daten werden selbstverständlich nicht für mandatsfremde Zwecke genutzt. Wir versuchen im übrigen alles, um Ihre Daten bestmöglich zu schützen, so wie wir es im übrigen auch in der Vergangenheit schon getan haben, als es die DSGVO noch nicht gab. Falls Sie Auskunft darüber erhalten wollen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen gespeichert haben, können Sie uns das gerne jederzeit mitteilen. Sie erhalten dann ein entsprechendes Datenprotokoll.
Dasselbe gilt entsprechend für unternehmensbezogene Daten.
Erhalten wir im Rahmen eines Lohnabrechnungsmandats Daten von Arbeitnehmern, so werden diese Daten ebenfalls elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten müssen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden, selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Die von einem Arbeitnehmer gespeicherten, personenbezogenen Daten finden sich im wesentlichen auf den Verdienstabrechnungen. Ein Datenprotokoll der gespeicherten Daten kann aber jederzeit erstellt und zur Verfügung gestellt werden. Der interessierte Arbeitnehmer muss sich diesbezüglich jedoch direkt an seinen Arbeitgeber richten.