Neue StBVV


Mit Wirkung zum 1.7.2020 hat der Gesetzgeber die Neufassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) durchgeführt. Die Maßnahme war im Grunde überfällig, denn die letzte Fassung der StBVV stammt aus dem Jahr 2013.

Die StBVV ist die gesetzliche Grundlage für die Rechnungsstellung der Steuerberater.

Was wurde geändert ?
Da sich in den vergangenen Jahren viele neue Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche aufgetan haben, wurde die Rechnungsstellung zunehmend schwieriger und im Zweifel auch unpräziser, weil es an zutreffenden Vergütungspositionen fehlte. Mit Neufassung der StBVV wurden deswegen zahlreiche neue Tatbestände eingefügt und manche Gebührenposition wurde präzisiert. So ergaben sich etwa im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen und Prüfungsnachschauen, sowie bei den Geschäftsreisen zahlreiche Anpassungen. Die Vergütung für Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren wurde völlig neu geregelt. Die sog. Rechtsmitteltabelle E wurde komplett gestrichen, stattdessen wird für die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sinngemäß auf die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) verwiesen. Für solche Tätigkeiten müssen Steuerberater nun abrechnen wie Rechtsanwälte. Schließlich wurde das Vergütungsrecht durch Anpassung der jeweiligen Gebührentabellen an die heutigen Preisverhältnisse angeglichen.


Elektronischer Rechnungsversand
Eine letzte erwähnenswerte Änderung ist der Wegfall der Erfordernis, dass der Steuerberater Rechnungen eigenhändig unterschreiben muss. Diese Änderung soll dem Digitalisierungsprozess bei den steuerberatenden Berufen dienen. Der Gesetzgeber erlaubt eine Rechnung ohne eigenhändige Unterschrift jedoch nur, wenn der Mandant sein schriftliches Einverständnis dazu gibt. Erst dann darf der Steuerberater seine Rechnungen ohne Unterschrift z.B. per Email oder über das Steuerberaterportal an den Mandanten senden. Ich bitte deswegen auf dem folgenden Blatt um Ihre Unterschrift und um Rücksendung an mich.


Rastatt, im Juli 2020
Heinz Neuwirth, StB


Vereinbarung zum digitalen Rechnungsversand


zum Thema Digitalisierung

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