SEPA-Mandate


Auch Zahlungsbedingungen sind im Mandatsverhältnis anzusprechen. Hier bevorzuge ich ganz klar Zahlung durch Einzugsermächtigung, denn das funktioniert vollkommen reibungslos und kostet vor allem keine unnötige Zeit. Die regelmäßige Kontrolle offener Rechnungsposten und ein System von schriftlichen Zahlungserinnerungen und Mahnungen ist äußerst zeitintensiv. Wenn im Steuerbüro solche unproduktiven Zeiten auf ein Mindestmaß reduziert werden, profitieren insbesondere Sie als Mandant davon, denn je effektiver die vorhandene Zeit zur Bearbeitung der Steuerfälle eingesetzt werden kann, um so eher kann unser günstiges Preis-Leistungsverhältnis erhalten bleiben.

Zu Beginn eines Mandats bitte ich deswegen darum, Bankeinzugsermächtigung in Form eines SEPA-Mandats zu erteilen. Öffnen Sie dazu den folgenden Link, füllen Sie das Formular aus und reichen Sie das ausgefüllte Formular unterschrieben an das Steuerbüro weiter:

SEPA-Lastschriftmandat für den Steuerberater

Das SEPA-Lastschriftmandat stellt für Sie übrigens kein Risiko dar, denn sollte tatsächlich einmal ein Fehler in einer Abbuchung vorkommen, haben Sie acht Wochen Zeit, um mit einem einfachen Anruf bei Ihrer Bank den Betrag wieder stornieren zu lassen.

Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, darf ich pünktliche Bezahlung erwarten. Bei Unpünktlichkeit muss ich mir vorbehalten, die Forderungen im Factoringverfahren an Dritte weiter zu geben. Näheres dazu können Sie in der o.g. Downloaddatei lesen.

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